Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Allgemeines
Fenna zur Horst führt Coaching, Beratung und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Fenna zur Horst nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden. Die von Fenna zur Horst abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Fenna zur Horst nicht ein bestimmtes wirtschaftliches oder persönliches Ergebnis.
Fenna zur Horst ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen.
Fenna zur Horst erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von dem Klienten oder der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
Alle Honorare verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Honorare Privatkunden/Selbstzahler:
a .Business Coaching Privatkunden (Selbstzahler)
Einzelsitzungen: 120,- Euro / je 60 Min.
b. Beratungseinheit Privatkunde (Selbstzahler)
Einzelsitzung: 120,- Euro/ je 60 Min.
c. Training:
Einzeltraining: 120,- Euro/ je 60 Min
oder 880,- Euro / Tag
Firmenkunden:
Das Honorar für Firmenkunden richtet sich nach dem vereinbarten Auftragsinhalt und -Umfang, d.h. für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Fenna zur Horst anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins & Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
Zeit und Ort des Coachings/ der Beratung / des Trainings werden von den Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Die Frist für die Absage eines Business- Coachings oder einer Beratungseinheit beträgt mindestens 3 Werktage bzw. 72 Stunden. Geht die Absage kurzfristiger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ein, wird das Honorar grundsätzlich in Rechnung gestellt.
Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.
Ausnahmen im Sinne einer Befreiung von dem Ausfallhonorar sind auf Kulanzbasis möglich.
Für Firmentrainings gilt: Eine Stornierung gebuchter Seminare ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn für den Kunden kostenfrei. Bis zwei Monate vor Seminarbeginn fallen 20% des Basishonorars an. Bis einen Monat vor Seminarbeginn fallen 50% und bis 14 Tage vor Seminarbeginn 80% des Basishonorars an. Bei Stornierung von weniger als 14 Tagen vor Seminarbeginn fällt das gesamte Basishonorar an. Ausnahmen im Sinne einer Befreiung von dem Ausfallhonorar sind auf Kulanzbasis, beispielsweise bei höherer Gewalt oder falls ein Ersatzkunde nachrückt, in Absprache möglich.
Absagen können per Telefon, E-Mail oder postalisch erfolgen.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Fenna zur Horst ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Copyright
Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Fenna zur Horst. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Fenna zur Horst ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching/Beratungsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Fenna zur Horst.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen/ Beratungseinheiten und Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Fenna zur Horst handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
8. Vertraulichkeit
Fenna zur Horst verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Fenna zur Horst, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Weitere Informationen hierzu befinden sich in der Datenschutzerklärung unter http://www.fennazurhorst.de
9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Coaching bzw. die Beratung oder da Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien telefonisch oder persönlich geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Fenna zur Horst möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching, Beratung und Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Fenna zur Horst steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Coaching ist keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
11. Sektenerklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings, Supervisionen und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
12.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hannover